Transparenz bei Abgeordnetendiäten

Über die Frage der Angemessenheit der Abgeordnetendiäten lässt sich trefflich streiten. Viele empfinden die Bezahlung der Parlamentarier als zu hoch. Einigen ist sie zu niedrig. Allen gemeinsam ist jedoch der Wunsch nach mehr Transparenz bei den Abgeordnetenbezügen. Daher lege ich an dieser Stelle meine sämtlichen Einkünfte und mandatsbezogenen Ausgaben offen.

Alle Angaben beziehen sich auf das Jahr 2007.

Einnahmen

  • Abgeordnetenbezüge (monatl. 6.898,80 € steuerpflichtig) 83.877,60 €
  • Aufwandspauschale (monatl. 3.720,00 € steuerfrei) 44.460,00 €

Katja Mast geht keiner Nebentätigkeit nach.

Ausgaben

  • Einkommenssteuer für 2007 29.423,00 €
  • Solidaritätszuschlag 1.656,00 €
  • Eigenanteil zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 3.396,00 €
  • Bürgerbüro Pforzheim
  • Miete und Nebenkosten 7.392,30 €
  • Bürokosten für den lfd. Betrieb 2.168,40 €
  • Büroeinrichtung 2.659,00 €
  • Porto/Internet 1.554,00 €
  • Zeitungen/Bücher/Druckkosten 1.036,70 €
  • Veranstaltungen im Wahlkreis 2.970.90 €
  • Spenden 1.395,80 €
  • PKW-Kosten/Benzin 5.484,80 €
  • Gebühren 449,80 €
  • Präsente 453,17 €

Berlin

  • Lfd. Kosten Abgeordnetenbüro 1.748,00 €
  • Zweitwohnung 7.280,00 €

Darüber hinaus bezahlte Katja Mast Mitgliedsbeiträge und Sonderabgaben von
insgesamt 10.601,00 € an Partei, Gewerkschaften und Vereine.

 

 

Diäten und weitere Leistungen für Bundestagsabgeordnete

  • Abgeordnetenentschädigung (steuerpflichtig, monatlich) 7.960 €

Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an der Besoldung  eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes. Es gibt weder ein 13. Monatsgehalt noch Urlaubs- oderWeihnachtsgeld bzw. das „Diäten-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts von 1975 verpflichtet die Abgeordneten, selbst und „vor den Augen der Öffentlichkeit“ über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen.

  • Kostenpauschale (steuerfrei, monatlich) 4.029 €

Aus der Kostenpauschale werden z.B. die Zweitwohnung in Berlin, Portokosten der Büros, Miete und Büromaterialien für das Bürgerbüro, politische Veranstaltungen, Benzinkosten für Fahrten zu Terminen im Wahlkreis etc. finanziert. Die Kostenpauschale wird jedes Jahr entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angehoben. Bundestagsabgeordnete können keine „Werbungskosten“ steuerlich absetzen.

  • Erstattung der Kosten für die Beschäftigung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (monatl.) 15.053 €

Diese Personalkosten sind an die Beschäftigung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gebunden. Beträge, die der Abgeordnete nicht für sein Personal ausgibt, verfallen. Der Abgeordnete kann sie nicht für sich nutzen oder anders verwenden.

  • Sachleistungen

für Kosten der Büros, z.B. Büromaterial, Telegramme, Fax-, Telefon- und Internetkosten im Wahlkreis, eigene Handykosten, Homepage, Computermaterial (jährlich). Diese Sachleistungen werden genau abgerechnet und können nicht anderweitig verwendet werden. Nicht ausgeschöpfte
Beträge verfallen. Computer, Anrufbeantworter und Telefone (auch für das Bürgerbüro) sowie Video, Fernseher (in Berlin) und Diktiergeräte werden vom Bundestag gestellt. Die Portokosten in Berlin und im Wahlkreis sowie die Miete für das Bürgerbüro trägt jeder Abgeordnete selbst (aus seiner Kostenpauschale).

  • Nebentätigkeiten

– bezahlt oder unbezahlt – sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen, um möglich Interessenverknüpfungen offen zu legen. Katja Mast übt keine Nebentätigkeit aus.

  • Altersentschädigung

Anspruch auf Altersentschädigung haben Abgeordnete erst, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben (ab 2012 bis 2029 stufenweise Anhebung der Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr) und mindestens ein Jahr dem Bundestag
angehörten. Wer früher ausscheidet, wird auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert oder lässt sich die entsprechende Summe auszahlen. Die Höhe der Altersentschädigung bemisst sich nach der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Der Steigerungssatz beträgt für jedes Jahr Mitgliedschaft (bis zum 27. Jahr der Mitgliedschaft) 2,5% der Abgeordnetenentschädigung. Diese ist voll zu versteuern, andere Bezüge aus öffentlichen Kassen werden angerechnet.

  • Übergangsgeld nach dem Ausscheiden

Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeitwird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, insgesamt längstens für 18 Monate (steuerpflichtig). Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Einkünfte - auch aus privaten Quellen - auf das Übergangsgeld angerechnet.

  • Beseitigung der Mehrfachversorgung

Mit dem 21. Änderungsgesetz zum Abgeordnetengesetz hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2000 die Mehrfachbezüge von Abgeordneten in größerem Umfang beschränkt: Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre, die aus der Bundesregierung ausscheiden, aber weiterhin als Abgeordnete tätig bleiben, erhalten künftig nur für einen Monat Übergangsgeld neben der Abgeordnetenentschädigung und nicht wie früher – je nach Dauer der Regierungszugehörigkeit – für sechs Monate bis zu drei Jahren. Seit der 15. Wahlperiode (2002-2005) werden alle aus öffentlichen Kassen bezogenen Versorgungsbezüge zu 80% auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet. Wer künftig z.B. eine Versorgung aus einer früheren Tätigkeit als Oberbürgermeister erhält, darf hiervon neben der Abgeordnetenentschädigung nur 20% behalten.