Kurzarbeitergeld verlängert | Mast: „Sicherheit für Betriebe und Arbeit bei uns“

17.12.2025

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Künftig kann Kurzarbeitergeld weiterhin bis zu 24 Monate und damit bis zum 31. Dezember 2026 bezogen werden. Die SPD-Bundestagsabgeordnete für die Menschen in Pforzheim und dem Enzkreis und die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesarbeitsministerin, Katja Mast, begrüßt die Entscheidung ausdrücklich. Sie geht auch zurück auf eine Initiative von Betriebsräten aus der Region.

Viele Betriebe in der Region, insbesondere im Enzkreis stehen aktuell unter großem wirtschaftlichem Druck. Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes gibt ihnen Planungssicherheit und hilft, Beschäftigte zu halten. „Für viele Unternehmen in Pforzheim und dem Enzkreis ist Kurzarbeitergeld entscheidend, um Fachkräfte zu halten, Aufträge abzuwarten und Kündigungen zu vermeiden“, so Mast.

Bereits während der Corona-Pandemie hatte sich das Instrument bewährt. „Kurzarbeit schafft Luft zum Atmen und ermöglicht stabile Arbeitsplätze. Gerade für unsere Betriebe in der Region ist das in Zeiten des wirtschaftlichen Strukturwandels besonders wichtig“, betont Mast.

Die verlängerte Bezugsdauer erlaubt es Unternehmen zudem, bei einer besseren Auftragslage schnell wieder hochzufahren: „So bleibt wertvolles Fachwissen im Betrieb, Arbeitsplätze werden gesichert und Beschäftigte bleiben an Bord“, sagt Mast.

Die Zeit der Kurzarbeit können Betriebe nutzen, um ihre Beschäftigten gezielt zu qualifizieren und weiterzubilden. „Gerade in Zeiten des Strukturwandels ist Weiterbildung ein Schlüssel, um Fachkräfte langfristig im Betrieb zu halten“, sagt Mast abschließend.

Die Verordnung wurde am 17. Dezember 2025 im Bundeskabinett beschlossen und tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.