Die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesarbeitsministerin Katja Mast hat das heutige Urteil des höchsten deutschen Gerichts zu einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischindustrie ausdrücklich begrüßt.
„Das ist eine ganz wichtige Entscheidung. Es schließt ein Kapitel menschenunwürdiger Arbeit. Die ganze Region hatte mich dabei unterstützt, für faire Bedingungen in der Fleischindustrie zu sorgen. Zum 1. Januar 2021 haben wir im Bundestag mit diesem Gesetz den schlimmsten Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie ganz klar den Kampf angesagt. Auch die Prüfung seiner Wirkung belegt: Das Gesetz greift“, so Mast. Die SPD-Bundestagsabgeordnete hatte in der Corona-Pandemie die Regelungen maßgeblich auf den Weg gebracht hatte, nachdem in einem Fleischkonzern im Enzkreis der erste bundesweite Massenausbruch von Corona stattfand. Damals hatte sie sich wie keine andere für eine Regulierung der Beschäftigungsverhältnisse eingesetzt und das Thema vom Enzkreis nach Berlin getragen. In enger Zusammenarbeit mit dem Landrats- und Gesundheitsamt, den Kommunen und der Gewerkschaft gelang es Mast, wirkungsvolle Regelungen zu finden, die das Leben und Arbeiten der Beschäftigten, meist aus Osteuropa, deutlich verbessern.
„Dass das Gesetz heute höchstrichterlich bestätigt wurde, stärkt all jenen den Rücken, die in der Fleischindustrie unter harten Bedingungen arbeiten“, so Mast.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgehalten: „Die Verfassungsbeschwerde hat keinen Erfolg. Soweit sie nicht bereits unzulässig ist, ist sie unbegründet.“
Politik brauche einen langen Atem. „Gesetze verändern Lebensrealitäten. Genau darin fühle ich mich durch das heutige Urteil bestätigt. Die neu gewählte Landesregierung fordere ich auf, ihrer Aufgabe angemessen nachzukommen und die notwendigen Kontrollen nach dem Arbeitsschutzkontrollgesetz durchzuführen“, so Mast. Zugleich fordert Mast die deutsche Fleischindustrie auf, das Urteil als klaren Auftrag zu verstehen und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten weiter zu verbessern. Auch das Tierwohl dürfe in der Debatte nicht aus dem Blick geraten. „Mir ging es immer darum, die Arbeitsbedingungen zu verbessern“, so Mast.
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz regelt, dass es nicht zu Fremdpersonalbeschäftigung im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung in der Fleischindustrie kommen darf. Dies gilt seit dem 1. Januar 2021. Weiter ist seit dem 1. April 2024 auch der Einsatz von Leiharbeitskräften vollständig untersagt. Zusätzlich dürfen entsprechende Betriebe nur von einem einzigen Inhaber geführt werden.
Hintergrund: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-022.html[1]