Bundestag beschließt Reform des Gewaltschutzgesetzes | Mast: „Wir sorgen für besseren Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt“

08.05.2026

Katja Mast, Mitglied des Deutschen Bundestags für die Menschen in Pforzheim und dem Enzkreis, meldet sich zu der am Freitag im Deutschen Bundestag beschlossenen Reform des Gewaltschutzgesetzes zu Wort. „Frauen vor Gewalt zu schützen und die Sicherheit von Frauen liegen mir sehr am Herzen. Dafür kämpfe ich schon lange“, betont Mast, die seit vielen Jahren Schirmherrin und Initiatorin des PF2 – Pforzheimer Fördervereins Frauenhausarbeit e.V. ist. Mast hatte ebenfalls erfolgreich für die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes gekämpft, das die aus Pforzheim bekannten Gehsteigbelästigungen vor der Beratungsstelle bei ProFamilia unterbindet.

„Die Änderung des Gewaltschutzgesetzes ist eine überfällige Reform. Auch in Pforzheim und dem Enzkreis sind leider zu viele Frauen und Kinder von häuslicher Gewalt betroffen. Mit diesem Gesetz bekommen sie besseren Schutz und Täter klare Konsequenzen“, so Mast. Die Abgeordnete für Pforzheim und den Enzkreis weiter: „Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern ein Angriff auf die Gleichberechtigung und damit auf den demokratischen Rechtsstaat selbst. Das neue Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um Femizide zu verhindern und Frauen besser zu schützen.“

Kern der Reform ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, also der Fußfessel für Täter nach dem bewährten spanischen Modell. Damit können Annäherungsverbote erstmals wirksam kontrolliert werden: Nähert sich ein Täter der geschützten Person, wird diese sofort gewarnt. Neu ist auch eine Warnzone, die einen zusätzlichen Sicherheitspuffer schafft. Die Polizei wird bereits alarmiert, bevor es überhaupt zu einem Verstoß kommt. Damit bleibt mehr Zeit zum Handeln, bevor eine Situation eskaliert.

Darüber hinaus werden Anti-Gewalt-Trainings für Täter verpflichtend, Verstöße gegen Schutzanordnungen künftig mit bis zu drei statt bisher zwei Jahren bestraft, und Opfer dürfen bei Gerichtsanhörungen eine Vertrauensperson mitbringen. Familiengerichte erhalten zudem Zugang zum Waffenregister, damit Gefährdungslagen besser eingeschätzt werden können.

Die SPD-Bundestagsfraktion, so die Abgeordnete Mast weiter, arbeite bereits an weiteren Maßnahmen: einem Gesetz gegen digitale Gewalt, Reformen im Familienrecht zum besseren Schutz von Gewaltopfern in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren sowie einer gesetzlichen Verankerung von Femizid als Mordmerkmal.