Bis zu 50 Millionen Euro für Denkmalschutz | Mast: „Denkmäler sind sichtbare Zeugnisse unserer und machen Geschichte erlebbar“

18.09.2026

Katja Mast ruft Projektträger in Pforzheim und im Enzkreis dazu auf, die Fördermöglichkeiten des neuen Denkmalschutz-Sonderprogramms zu prüfen.

Für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XV stehen im Bundeshaushalt 2026 bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung. Darauf weist die Pforzheimer Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesarbeitsministerin, Katja Mast, hin.

„Denkmäler sind sichtbare Zeugnisse unserer Geschichte und unserer kulturellen Identität. Sie verbinden Generationen und machen Geschichte erlebbar. Deshalb freue ich mich, dass der Bund auch in diesem Jahr erhebliche Mittel bereitstellt, um unser kulturelles Erbe zu erhalten“, erklärt die SPD-Abgeordnete.

Dass die Bundesförderung ganz konkret in der Region ankommt, zeigt ein aktuelles Beispiel aus dem Enzkreis: Im März dieses Jahres wurden 258.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XIV für die dringend notwendige Sanierung der St.-Johannis-Kirche in Bauschlott freigegeben.

„Bauschlott zeigt, was diese Förderung vor Ort bewirken kann. Jetzt gibt es für weitere Projekte aus unserer Region eine neue Chance. Deshalb möchte ich alle, die Verantwortung für ein Kulturdenkmal tragen, ermutigen, die Fördermöglichkeiten zu prüfen“, sagt Mast.

„Die St.-Johannis-Kirche gehört seit fast zwei Jahrhunderten zu Bauschlott. Solche Orte prägen Gemeinden und schaffen Identität. Die Bundesförderung ist deshalb ein wichtiges Signal für ihren Erhalt“, so Mast weiter.

Mit dem neuen Denkmalschutz-Sonderprogramm XV können Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Restaurierung denkmalgeschützter Kulturdenkmäler sowie Maßnahmen zum Erhalt historischer Orgeln unterstützt werden. Gefördert werden insbesondere national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende Kulturdenkmäler.

Der Bund beteiligt sich grundsätzlich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die weitere Finanzierung muss durch den Projektträger, Länder, andere Gebietskörperschaften oder Dritte sichergestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt über die jeweils zuständige Landesdenkmalbehörde. In Baden-Württemberg ist dies das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart.

Die Landesdenkmalbehörden können Anträge bis zum 2. Oktober 2026 beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien einreichen. Weil die Prüfung auf Landesebene vorher erfolgen muss, sollten sich mögliche Antragstellerinnen und Antragsteller möglichst schnell an die zuständige Stelle wenden und dort die für sie geltende Einreichungsfrist erfragen.

„Wer in Pforzheim oder im Enzkreis ein Kulturdenkmal erhalten oder restaurieren möchte, sollte jetzt aktiv werden. Das Beispiel Bauschlott zeigt, dass es sich lohnt, solche Projekte auf den Weg zu bringen und gemeinsam für ihren Erhalt einzutreten“, betont Mast.