Einkommen
Über die Frage der Angemessenheit der Diäten für Abgeordnete lässt sich trefflich streiten. Viele empfinden die Bezahlung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier als zu hoch. Einigen ist sie zu niedrig. Allen gemeinsam ist jedoch der Wunsch nach Transparenz bei den Abgeordnetenbezügen. Hier finden Sie Informationen über die Entschädigung für Abgeordnete gemäß Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes, die ich qua Mandat und Funktion in Anspruch nehme.
Die Diätenhöhe von Abgeordneten im Deutschen Bundestag orientiert sich an der Richterbesoldungsstufe R 6, was dem Einkommen eines Oberbürgermeisters einer baden-württembergischen 50.000 Einwohner-Stadt entspricht. Der Betrag wird jährlich anhand des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes angepasst und im Deutschen Bundestag abgestimmt.
Als parlamentarische Staatssekretärin erhalte ich eine gekürzte Abgeordnetenentschädigung von 7.704,06 Euro brutto (die volle Entschädigung würde sich auf 11.833,47 Euro/Monat belaufen).
Als parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales erhalte ich ein Amtsgehalt von 12.436,88 Euro brutto. Weitere Amtszulagen sind über § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG) i. V. m. § 11 Abs. 1 des Bundesministergesetzes (BMinG) geregelt.
Mein Einkommen ist steuerpflichtig. Ich gehe keiner Nebentätigkeit nach, verfüge über keine weiteren Einkünfte und bin gesetzlich krankenversichert.
Als Parlamentarische Staatssekretärin erhalte ich eine gedämpfte Kostenpauschale von 4100,45 Euro.
Ergänzende Informationen zur Aufwandsentschädigung für Abgeordnete des Deutschen Bundestages und zu weiteren Mitteln (wie unter anderem Kostenpauschale, Sachmittelpauschale und Budget für Mitarbeitende) finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.