Kabinett beschließt Reform der Grundsicherung | Mast: „Es geht um die Vermittlung in Arbeit und um Hilfe, wer sie dabei braucht“
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für die Reform der Grundsicherung beschlossen. Jetzt kann er im Bundestag beraten werden. Ziel der Neuregelungen ist es, Menschen schneller, gezielter und nachhaltiger in Arbeit zu bringen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete für die Menschen in Pforzheim und dem Enzkreis sowie Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesarbeitsministerin, Katja Mast, begrüßt die Einigung.
„Mit der neuen Grundsicherung reformieren wir das bisherige Bürgergeld-System und machen es zielgerichteter. Unser Anspruch ist klar: Wir helfen Menschen in Not und wir unterstützen sie dabei, wieder dauerhaft Arbeit zu finden“, erklärt Mast. Gerade in einer Region wie Pforzheim und dem Enzkreis, die von einem starken Mittelstand, Handwerk und Industrie geprägt ist, komme es darauf an, vorhandene Potenziale besser zu nutzen. „Jetzt geht es darum das Gesetz im parlamentarischen Verfahren abschließend zu beraten.“
Zentrales Element der Reform ist eine verbindlichere Ausgestaltung von Rechten und Pflichten, verbunden mit einem klaren Fokus auf Unterstützung und Vermittlung in Arbeit. „Wir halten am Prinzip der Solidarität fest. Wer Hilfe braucht und mitwirkt, kann sich auf Unterstützung vom Staat verlassen. Gleichzeitig erwarten wir Mitwirkung dort, wo Menschen arbeiten können und Perspektiven haben“, betont Mast. Die Jobcenter werden gezielt gestärkt, Vermittlungshürden abgebaut und zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, Beschäftigung zu fördern.
Künftig sollen Leistungsberechtigte zum ersten Termin persönlich im Jobcenter erscheinen. „Das persönliche Gespräch ist eine wichtige Grundlage für Vertrauen und eine erfolgreiche Zusammenarbeit“, so Mast. Wer Termine wahrnimmt und aktiv mitwirkt, wird weiterhin verlässlich und unbürokratisch unterstützt. Ziel ist eine stabile und kontinuierliche Begleitung in Richtung Arbeit oder Qualifizierung.
Besonders wichtig sind der SPD-Bundestagsabgeordneten die Verbesserungen für junge Menschen. „Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist der beste Schutz vor Langzeitarbeitslosigkeit“, so Mast. Jugendberufsagenturen werden deshalb als zentrale Anlaufstellen weiter gestärkt, Förderlücken geschlossen und Beratungsangebote besser verzahnt.
Neu ist zudem eine stärkere Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte. „Gute Arbeit braucht Gesundheit“, sagt Mast. Jobcenter sollen gesundheitliche Vermittlungshemmnisse künftig früher erkennen und gezielt unterstützen, um langfristige Integration in Arbeit zu ermöglichen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist der Ausbau geförderter Beschäftigung. „Wir setzen stärker auf Arbeit statt reinen Leistungsbezug. Das stärkt individuelle Perspektiven, gesellschaftliche Teilhabe und die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt“, so Mast.
Bei wiederholten Terminversäumnissen ohne wichtigen Grund sind abgestufte Minderungen vorgesehen. Mast stellt abschließend klar: „Dabei gilt stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Bei Krankheit, anderen wichtigen Gründen oder in Härtefällen greifen diese Regelungen nicht.“ Es gehe nicht um Bestrafung, sondern um Verlässlichkeit und einen funktionierenden Beratungsprozess.