Deutscher Bundestag

Kabinett beschließt Reform zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen | Mast: „Wir bringen die GKV wieder auf eine verlässliche finanzielle Grundlage“

29.04.2026

Zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt die Bundestagsabgeordnete für die Menschen in Pforzheim und dem Enzkreis, Katja Mast:

„Mit diesem Beschluss der Bundesregierung bringen wir die gesetzliche Krankenversicherung wieder auf eine verlässliche finanzielle Grundlage. Als Nächstes wird das Gesetz im Parlament beraten. Für mich ist klar: Wir brauchen Reformen, aber nicht einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber. Unser Gesundheitssystem bleibt solidarisch und gerecht. Wir haben als SPD für spürbare Entlastungen gegenüber den ursprünglichen Plänen für die Versicherten gesorgt.“

„Diese Reform ist wichtig, damit die Gesundheitsversorgung für die Menschen in Pforzheim und dem Enzkreis bezahlbar und zukunftsfest bleibt,“ sagt die Bundestagsabgeordnete.

Mast betont, dass zentrale Leistungen bewusst geschützt wurden: „Für uns als SPD war klar: Das Krankengeld darf nicht angetastet werden. Wer krank ist, braucht Sicherheit – keine zusätzlichen Einschnitte. Das haben wir durchgesetzt.“

Zur langfristigen Stabilisierung setzt die Reform auch auf zusätzliche Einnahmen und Prävention: „Mit der geplanten Abgabe auf zuckerhaltige Produkte gehen wir einen wichtigen Schritt für mehr Gesundheitsvorsorge, gerade bei Kindern und Jugendlichen. Das hilft, Krankheiten zu vermeiden und entlastet die Kassen langfristig.“

Zugleich werde die Finanzierung breiter und gerechter aufgestellt: „Wir sorgen dafür, dass diejenigen, die mehr leisten können, auch stärker zur Stabilität beitragen.“ Und auch der Bund übernimmt zusätzliche Verantwortung: „Mit höheren Zuschüssen leisten wir einen wichtigen Beitrag, um gesamtgesellschaftliche Aufgaben verlässlich zu finanzieren“, so Mast.

Abschließend macht Mast deutlich: „Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns als SPD weiter dafür einsetzen, die Regelungen sozial ausgewogen zu gestalten – etwa beim Schutz der beitragsfreien Mitversicherung und bei der Begrenzung von Zuzahlungen.“