Deutscher Bundestag

Zweites Entlastungskabinett | Mast: „Wir bauen Bürokratie ab und modernisieren die Arbeitsverwaltung“

15.07.2026

Das Bundeskabinett hat heute weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau beschlossen. Seit dem ersten Entlastungskabinett im November 2025 hat die Bundesregierung mehr als 40 Maßnahmen umgesetzt, die Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger jährlich um insgesamt rund 10,4 Milliarden Euro entlasten. Ein zentraler Bestandteil des zweiten Entlastungskabinetts ist die Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete für die Menschen in Pforzheim und dem Enzkreis sowie Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesarbeitsministerin, Katja Mast, begrüßt die Beschlüsse:

„Wir machen ernst beim Bürokratieabbau. Mit Entlastungen von insgesamt mehr als zehn Milliarden Euro schaffen wir Freiräume für Investitionen, Beschäftigung und Wachstum. Dabei gilt: Wir bauen unnötige Bürokratie ab, aber nicht soziale Sicherheit.“

Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung sollen Verfahren bei den Arbeitsagenturen einfacher, schneller und digitaler werden. Leistungen können künftig leichter online beantragt und Änderungen digital mitgeteilt werden. Beratungs- und Vermittlungsgespräche sollen auch per Videoschalte von zu Hause möglich sein. Wer digital erreichbar ist, muss nicht mehr täglich seinen Briefkasten kontrollieren. Persönliche, schriftliche und telefonische Zugangswege bleiben weiterhin bestehen.

Allein diese Modernisierung entlastet die Wirtschaft um rund elf Millionen Euro jährlich. Bürgerinnen und Bürger sparen durch die vereinfachten Verfahren insgesamt fast eine Million Stunden Zeit.

„Ein moderner Sozialstaat muss verlässlich sein und einfach funktionieren. Wer Unterstützung benötigt, soll sich nicht durch unnötige Formulare und komplizierte Verfahren kämpfen müssen. Digitalisierung ist kein Selbstzweck: Sie soll den Menschen konkret Zeit sparen und den Beschäftigten in den Arbeitsagenturen mehr Raum für gute Beratung und passgenaue Vermittlung geben“, erklärt Mast.

Eine weitere Neuerung ist die Job-to-Job-Erprobung. Beschäftigte aus Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden oder Stellen abbauen müssen, sollen eine Tätigkeit bei einem möglichen neuen Arbeitgeber ausprobieren können, ohne ihr bestehendes Arbeitsverhältnis sofort aufzugeben. So können direkte Übergänge in eine neue Beschäftigung erleichtert und Arbeitslosigkeit möglichst vermieden werden.

„Gerade in einer vom Strukturwandel geprägten Region wie Pforzheim und dem Enzkreis müssen wir Beschäftigung sichern und Fachkräfte in der Region halten. Wenn in einem Betrieb Stellen wegfallen und ein anderer Betrieb qualifizierte Beschäftigte sucht, müssen wir beide Seiten schnell und unkompliziert zusammenbringen“, so Mast abschließend.