Über die Frage der Angemessenheit der Abgeordnetendiäten lässt sich trefflich streiten. Viele empfinden die Bezahlung der Parlamentarier als zu hoch. Einigen ist sie zu niedrig. Allen gemeinsam ist jedoch der Wunsch nach mehr Transparenz bei den Abgeordnetenbezügen. Deswegen habe ich mich entschieden alles offen zu legen. Hier finden Sie Informationen im Einzelnen über meine Einkünfte und Leistungen, die ich als Bundestagsabgeordnete in Anspruch nehme.
Kurzübersicht: Gesamteinkommen
- Als Mitglied des Deutschen Bundestages erhalte ich eine Diät in Höhe von 10.591,70 Euro brutto monatlich. Dieser Betrag wird voll versteuert.
- Darüber hinaus erhalte ich für meine Funktion als Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung in Höhe von 10.591, 70 Euro pro Monat.
- Ich gehe keiner Nebentätigkeit nach und verfüge über keine weiteren Einkünfte.
Informationen zur Aufwandsentschädigung für Abgeordnete des Deutschen Bundestages finden Sie auch auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.
Weitere Informationen
Durch meine Wahl zur Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion erhalte ich neben meiner regulären Abgeordnetendiät eine von der Fraktion gewährte steuerpflichtige Aufwandsentschädigung für die Wahrnehmung dieser Funktion. Laut Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes der Fraktion beträgt diese Entschädigung 10.591,70 €.
Aus der Kostenpauschale werden z.B. die Zweitwohnung in Berlin, Portokosten der Büros, Miete und Büromaterialien für das Bürgerbüro, politische Veranstaltungen, Benzinkosten für Fahrten zu Terminen im Wahlkreis etc. finanziert. Die Kostenpauschale wird jedes Jahr entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angehoben. Bundestagsabgeordnete können keine „Werbungskosten“ steuerlich absetzen.
Diese Personalkosten sind an die Beschäftigung von Mitarbeiter_innen gebunden. Beträge, die der Abgeordnete nicht für sein Personal ausgibt, verfallen. Der Abgeordnete kann sie nicht für sich nutzen oder anders verwenden.
Sachleistungen ergeben sich für Kosten der Büros, z.B. Büromaterial, Telegramme, Fax- , Telefon- und Internetkosten im Wahlkreis, eigene Handykosten, Homepage, Computermaterial (jährlich). Diese Sachleistungen werden genau abgerechnet und können nicht anderweitig verwendet werden. Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen. Computer, Anrufbeantworter und Telefone (auch für das Bürgerbüro) sowie Video, Fernseher (in Berlin) und Diktiergeräte werden vom Bundestag gestellt. Die Portokosten in Berlin und im Wahlkreis sowie die Miete für das Bürgerbüro trägt jeder Abgeordnete selbst (aus seiner Kostenpauschale).
– bezahlt oder unbezahlt – sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen, um möglich Interessenverknüpfungen offen zu legen. Ich gehe wie oben bereits erwähnt keiner Nebentätigkeit nach und verfüge über keine weiteren Einkünfte.
Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, insgesamt längstens für 18 Monate (steuerpflichtig). Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Einkünfte - auch aus privaten Quellen - auf das Übergangsgeld angerechnet.
Mit dem 21. Änderungsgesetz zum Abgeordnetengesetz hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2000 die Mehrfachbezüge von Abgeordneten in größerem Umfang beschränkt: Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre, die aus der Bundesregierung ausscheiden, aber weiterhin als Abgeordnete tätig bleiben, erhalten künftig nur für einen Monat Übergangsgeld neben der Abgeordnetenentschädigung und nicht wie früher – je nach Dauer der Regierungszugehörigkeit – für sechs Monate bis zu drei Jahren. Seit der 15. Wahlperiode (2002- 2005) werden alle aus öffentlichen Kassen bezogenen Versorgungsbezüge zu 80 % auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet. Wer künftig z.B. eine Versorgung aus einer früheren Tätigkeit als Oberbürgermeister erhält, darf hiervon neben der Abgeordnetenentschädigung nur 20 % behalten.